Erstgespräch

Ein sinnvolles erstes Beratungsgespräch setzt seriöse Vorbereitung voraus und will effizient und zielgerichtet geführt werden, damit Sie als Mandant auch etwas davon haben.

Das ist eine höchst qualifizierte und professionelle Dienstleistung, die ihren Wert hat und daher nicht gratis sein kann - was nichts kostet, ist auch nichts wert:

Das Erstgespräch mit Dauer bis zu 1 h kostet daher CHF 200 zuzüglich MWST, wenn es länger als 1 h gedauert hat CHF 300 zuzüglich MWST.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese eine Beratungspauschale zahlt, ziehe ich diese Pauschale von diesen Beträgen ab. Wenn die Differenz zwischen Beratungspauschale und meinem Pauschalsatz für das Erstgespräch unbedeutend ist, erlasse ich Ihnen die Differenz.

Das ist eine rundum faire Lösung, von der beide Seiten etwas haben.