Amtshilfe in Steuersachen
Seit mehr als 10 Jahren befinden sich nahezu sämtliche Offshore-Finanzplätze in einem Umbruch, dessen Folgen für die davon Betroffenen (Finanzdienstleister, beratende Berufe und deren Kunden) unübersehbar sind. Bei gleichzeitig zunehmender Intransparenz staatlicher Institutionen und immer noch höher werdenden Staatsausgaben drängen ausländische Finanzverwaltungen auf die Verwirklichung des „gläsernen Steuerbürgers“. Dessen persönliche Einkommens-, Vermögens- und Finanzverhältnisse sollen weltweit möglichst transparent werden, um den Finanzverwaltungen maximale Informationsbeschaffung und maximale Steuereinnahmen zu sichern.
Ausländische Finanzverwaltungen schrecken bekanntlich auch vor dem Ankauf kriminell erlangter Daten nicht zurück, wenn es darum geht, an das Geld der eigenen Steuerbürger zu kommen. Solche und ähnlich skrupellose Verhaltensweisen ausländischer Fisken sind mit dem überlieferten Wertegerüst und Rechtsempfinden von Staaten wie dem Fürstentum Liechtenstein oder auch der Schweiz, welche auf die freie Selbstentfaltung des einzelnen Bürgers und auf die Wahrung individueller Rechte im Besteuerungsverfahren bei generell (auch steuerlich) möglichst geringer Eingriffsintensität des Staates traditionell grössten Wert gelegt haben, schlechterdings unvereinbar.
Dasselbe gilt für die mittlerweile bis zur Unkenntlichkeit fortgeschrittene Aufweichung des traditionell äusserst strengen Bankgeheimnisses dieser beiden Staaten gegenüber ausländischen Fiskaladministrationen im Interesse mächtiger Hochsteuerländer und über Druck der OECD, sowie für weitere Eingriffe in jahrzehntelang gewachsene und bewährte, nationale Rechtsinstitute, welche dem Schutz des Einzelnen und seiner Persönlichkeitsrechte vor dem Staat dienten.
Der internationale Druck auf kleine, steuerpolitisch erfolgreiche Länder wie das Fürstentum Liechtenstein, immer neue internationale Instrumente zur Überwachung und Massregelung der Steuerbürger fremder Hochsteuerländer umzusetzen, nimmt nach wie vor stetig zu. Die Auswirkungen dieses Druckes bestehen nicht nur in -zig Seiten langen Aufklärungsbögen und Prüfungsmechanismen, die Sie bei Begründung von Geschäftsbeziehungen mit Finanzdienstleistern über sich ergehen lassen müssen, sondern in immer exzessiveren Meldepflichten gegenüber ausländischen Finanzverwaltungen und generell einem teils latenten, teils unverhohlenen fiskalen Generalverdacht gegen jeden, der die legalen Möglichkeiten des Rechtsstaates im Bereich internationaler Vermögensplanung und Steuerplanung – völlig zurecht und legitimermassen – zu seinem eigenen Vorteil nutzen will.
Diesem Druck und seinen Auswirkungen kann sich beileibe nicht nur derjenige, den das Gewissen drückt, sondern auch der ehrliche Steuerbürger, der das leistungsfreundliche Steuerumfeld Liechtensteins legal nutzen möchte, um seine Steuerlast rechtmässig zu optimieren, immer weniger entziehen. Umso mehr ist es zwingend erforderlich, Sie als Mandanten gegenüber den beteiligten inländischen und ausländischen Behörden energisch zu vertreten, um fiskalische Übergriffe zu verhindern und Ihre Grundrechte und finanziellen Interessen gegenüber einem scheinbar übermächtigen Gegner bestmöglich zu wahren.
Dabei hilft nicht nur meine Doppelqualifikation als österreichischer Rechtsanwalt & Steuerberater, sondern auch meine Erfahrung als ehemaliger Mitarbeiter der Liechtensteinischen Steuerverwaltung im Bereich der internationalen Steueramtshilfe.
Folgende Leistungen erbringe ich gerne für Sie
- Vertretung in Steueramtshilfeverfahren
- Vertretung in Rechtshilfeverfahren
- Beratung in Angelegenheiten der internationalen Steueramtshilfe