Steuerrecht
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen“ – zumindest insoweit, als das Gesetz es zulässt.
In einem wirtschaftlich höchst attraktiven Grossraum, in welchem Liechtensteins Nachbarländer liegen, ist es oft die Steuerbelastung, die den einzelnen Privaten oder Unternehmer gefühltsmässig mehr bedrückt als seine Lebenshaltungskosten oder die Höhe seiner Betriebsausgaben – und die Tatsache eines beträchtlichen Steuergefälles zwischen den einzelnen Nachbarländern, in denen Private und Unternehmer tätig sind, lässt breiten Raum für die rechtmässige Optimierung der eigenen Steuerlast.
Im Bereich der internationalen Vermögensplanung bringt das Zusammenspiel von beträchtlichen involvierten Vermögenswerten sowie Komplexität und (notwendigerweise) nicht gegebener Abstimmung nationaler Steuersysteme aufeinander es zwingend mit sich, dass die steuerlichen Aspekte angestrebter privatrechtlicher Gestaltungen solide aufgearbeitet und optimiert werden müssen, will man als Mandant keine bösen Überraschungen erleben. Abgabenrechtliche Aspekte der internationalen Vermögensplanung verursachen oft mehr Arbeits- und Denkaufwand als die Konzeption und Durchführung privatrechtlicher Massnahmen – mitunter bringt die sorgfältige und seriöse Beschäftigung mit ihnen dem Mandanten aber auch den grössten Nutzen.
Entsprechend meiner sehr raren Doppelqualifikation als österreichischer Rechtsanwalt & Steuerberater in einer Person stehe ich für seriöse und sorgfältig ausgearbeitete Lösungen im Bereich der nationalen und internationalen Steuerplanung.
Für jenen Fall, dass es mit der Liechtensteinischen Steuerverwaltung, einer Liechtensteinischen Gemeinde oder einer ausländischen Steuerverwaltung (z. B. der österreichischen Finanzverwaltung) zu steuerlichen Streitigkeiten kommt, vertrete ich Ihre Interessen gerne mit Treue und Eifer – wenn nötig von der ersten Instanz bis zum jeweiligen Höchstgericht. Die Vertretung von Steuerpflichtigen gegen den Fiskus bildet nämlich – gemeinsam mit den verwandten Gebieten des Steuerstrafrechts und dem Recht der internationalen Steueramtshilfe – das absolute Top-Spezialgebiet meiner Kanzlei.